Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Vor-Ort-Termine
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vor-Ort-Termine, Gutachten, Besichtigungen und sonstigen Dienstleistungen zwischen Danny Mielke (nachfolgend „Sachverständiger“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).
Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer.
2. Leistungsbeschreibung
Der Sachverständige erbringt Vor-Ort-Leistungen im Bereich der Begutachtung von Schäden an Gebäuden, insbesondere z. B.:
- Feuchtigkeits- und Wasserschäden
- Bauschäden und Mängel
- Allgemeine Zustandsbewertungen
Der erste Vor-Ort-Termin dient der Besichtigung des Objekts, der Aufnahme des Sachverhalts, der Durchführung erforderlicher Messungen sowie einer fachlichen Ersteinschätzung.
Ein schriftliches Gutachten, eine schriftliche Stellungnahme, ein Sanierungskonzept, eine Kostenschätzung oder sonstige schriftliche Ausarbeitung sind nicht Bestandteil des Vor-Ort-Termins. Diese Leistungen werden ausschließlich nach gesonderter Beauftragung und gesonderter Vergütungsvereinbarung erbracht.
3. Vertragsschluss
Die Buchung eines Vor-Ort-Termins erfolgt über die Website (z. B. Buchungssystem).
Mit Abschluss der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande durch:
- Bestätigung der Buchung durch den Sachverständigen oder
- automatisierte Terminbestätigung
4. Preise und Vergütung
Die Vergütung setzt sich wie folgt zusammen:
- An- und Abfahrtspauschale einschließlich Messtechnik: 197,00 € netto (bis 50 km einfache Strecke)
- Ab einer Entfernung von mehr als 50 km einfacher Strecke werden 0,69 € netto je zusätzlichem gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) berechnet.
- Vor-Ort-Leistung: 95,00 € netto je angefangene Stunde, sofern keine abweichende Vergütung vereinbart wurde.
Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Zeitaufwand. Jede angefangene Stunde wird als volle Stunde berechnet.
Leistungen, die über den Vor-Ort-Termin hinausgehen, insbesondere die Erstellung schriftlicher Gutachten, Stellungnahmen oder sonstiger Ausarbeitungen, werden gesondert berechnet.
5. Einzugsgebiet
Vor-Ort-Termine werden ausschließlich im folgenden Gebiet durchgeführt:
Berlin und Brandenburg
Außerhalb dieses Gebiets können Termine nur nach individueller Vereinbarung und ggf. abweichenden Konditionen stattfinden.
6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart:
- vor Ort in bar oder per elektronischer Zahlung oder
- auf Rechnung nach dem Termin
Der Sachverständige behält sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet:
- den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin sicherzustellen
- alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß bereitzustellen
- vorhandene Unterlagen (z. B. Pläne, Schadensdokumentation) bereitzuhalten
Kann der Termin aufgrund fehlender Mitwirkung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.
8. Terminverschiebung und Stornierung
Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen des Kunden werden die vereinbarte An- und Abfahrtspauschale sowie mindestens eine Stunde Vor-Ort-Leistung berechnet.
9. Verspätungen
Verspätet sich der Kunde zum Termin, wird die Wartezeit als Arbeitszeit berechnet.
Verspätet sich der Sachverständige, wird dies nach Möglichkeit rechtzeitig mitgeteilt.
10. Haftung
Der Sachverständige haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder wirtschaftliche Nachteile wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vor Ort abgegebene Einschätzung stellt keine Garantie oder Zusicherung im rechtlichen Sinne dar.
11. Dokumentation und Gutachten
Der Sachverständige ist berechtigt, im Rahmen des Vor-Ort-Termins Fotos, Messwerte und sonstige Dokumentationen anzufertigen.
Diese Dokumentation dient ausschließlich der fachlichen Bewertung sowie der Vorbereitung eines gegebenenfalls später beauftragten Gutachtens.
Aus der Durchführung des Vor-Ort-Termins entsteht kein Anspruch auf die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens oder einer schriftlichen Stellungnahme. Ein entsprechender Auftrag bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
12. Höhere Gewalt
Kann ein Termin aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Sachverständigen liegen (z. B. Krankheit, Wetter, Verkehr), nicht stattfinden, wird ein Ersatztermin vereinbart.
13. Datenschutz
Die im Rahmen der Terminbuchung und Durchführung erhobenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Leistung verwendet.
Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung enthalten.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.